Schnellere und effizientere Verfahren: Das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) ist ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung im Land. Damit können Antragsteller und Behörden künftig das komplette Verfahren medienbruchfrei durchlaufen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8. November 2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Damit wurde der Weg zum Virtuellen Bauamt frei.
Die entsprechenden Änderungen der Landesbauordnung sind am 25. November 2023 in Kraft getreten und gelten bundesweit als vorbildhaft. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat dem Land Baden-Württemberg dafür am 4. Juni 2025 den erstmals verliehenen Preis „Ausgezeichnet geregelt“ verliehen. Seit dem 1. Januar 2025 ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend.
Was ist das Virtuelle Bauamt?
ViBa BW ist eine landesweit einheitliche End-to-End-Lösung für digitale Baugenehmigungsverfahren. Alle Verfahrensschritte – von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, die Bearbeitung des Vorgangs bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen vollständig digital. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt, gleichzeitig und transparent am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt beim Virtuellen Bauamt auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des „Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)“. Dabei entwickelt ein Bundesland eine Software, die alle Bundesländer dann nutzen können.
FAQ zum Virtuellen Bauamt
Die Digitalisierung eliminiert viele klassische Zeitfresser: Papierakten, Postwege und manuelle Datenübertragungen entfallen. Anträge können effizienter geprüft werden, weil Daten strukturiert und automatisiert verarbeitet werden. Die im Verfahren zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden werden frühzeitig in jeden Vorgang eingebunden. Das hilft, Planungsfehler frühzeitig zu erkennen. Insgesamt verkürzt sich dadurch die Genehmigungsdauer.
ViBa BW wurde bewusst als standardisierte Plattform entwickelt, um eine flächendeckende Nutzung zu ermöglichen. Es ist für alle Kommunen unabhängig von ihrer IT-Ausstattung nutzbar. Der Betrieb und die Wartung erfolgen zentral, so dass keine komplexen IT-Ressourcen vor Ort benötigt werden. Schulungsangebote und Support helfen den Kommunen bei der Umstellung.
Es gibt eine zentrale Supportstelle, die bei Fragen und Problemen unterstützt. Das Ministerium arbeitet kontinuierlich daran, ViBa BW benutzerfreundlich zu gestalten und Feedback aus der Praxis zu berücksichtigen.
Das „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass die Länder Lösungen gemeinsam nutzen, um Kosten zu sparen und Effizienz zu steigern. Die Lösung aus Mecklenburg-Vorpommern wurde als technisch ausgereift und zukunftsfähig bewertet. ViBa BW wurde an die spezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg angepasst, um eine optimale Nutzung zu gewährleisten.
Datenschutz und IT-Sicherheit haben höchste Priorität. ViBa BW erfüllt alle Anforderungen der DSGVO und wird regelmäßig sicherheitstechnisch überprüft.
Eine ausreichende Mittelausstattung ist für die nächsten Jahre unabdingbar. Das Land setzt sich aktiv für eine nachhaltige Finanzierung ein, auch über Förderungen des Bundes.